Die Stadt Ravensburg hat einen Sozialfonds eingerichtet, mit dem Einzelpersonen unterstützt oder Maßnahmen für Einzelpersonen und Gruppen durchgeführt werden können, um besondere soziale Härten auszugleichen.
Der Sozialfonds ergänzt im Einzelfall Leistungen anderer Sozialleistungsträger. Die Leistungen des Sozialfonds erfolgen freiwillig und einzelfallbezogen. Auf sie besteht kein Rechtsanspruch. Sie dienen der Überbrückung einer besonderen Notlage und sollen nicht mehrfach gewährt werden. Sie gleichen keine Kürzungen durch andere Sozialleistungsträger aus.
Leistungen aus dem Sozialfonds werden in der Regel in Verbindung mit professioneller Beratung oder Unterstützung durch soziale Dienste und Einrichtungen gewährt.
Voraussetzungen für eine Hilfe aus dem Sozialfondes ist der gemeldete Hauptwohnort in Ravensburg.
Informationen zum Sozialfonds erhält man in der
Abteilung Sozialhilfe.