Familien in Ravensburg mit Kindern unter 18 Jahren erhalten für jedes Kind über 6 Jahren von der Stadt Ravensburg kostenlos Gutscheine für
- das Hallenbad (12er-Karte zum freien Eintritt)
- das Flappachbad (freier Eintritt)
- die Eissporthalle (freier Eintritt)
- kulturelle Veranstaltungen (50 Prozent Ermäßigung)
Die Gutscheine erhält man im
Bürgeramt. Voraussetzung ist die Vorlage eines Personalausweises/Passes oder Kinderausweises.
Näheres kann man den
Richtlinien zur Familienförderung entnehmen.
Baukostenzuschuss
Familienförderung im Baubereich (städtische Wohnbauförderung und LAKRA-Gelder) finden Sie unter dem Stichwort
Wohnbauförderung.
Landesfamilienpass
Alleinerziehende und Eltern mit mindestens drei Kindern oder einem schwerbehinderten Kind erhalten einen Landesfamilenpass, mit dem sie bestimmte Einrichtungen in Baden-Württemberg kostenlos besuchen können. Nähere Informationen dazu finden Sie unter
Landesfamilienpass.
Der Landesfamilienpass muss nur einmal beantragt werden und gilt solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gutscheinhefte werden jährlich ausgegeben. Sie erhalten Sie im
Bürgeramt.
Erziehungsgeld / Elterngeld
Erziehungsgeldanträge / Elterngeldanträge werden von der Landesbank Baden-Württemberg in Karlsruhe bearbeitet. Auskunft über alle benötigten Unterlagen können Sie dem Antrag entnehmen, den Sie beim
Bürgeramt erhalten. Diese schicken diesen Antrag dann gebührenfrei zur L-Bank.
Umfassend informieren können Sie sich auf den
Internetseiten der L-Bank; dort finden Sie auch alle Anträge zum Downloaden. Spezielle Fragen zum Erziehungsgeld beantwortet die
L-Bank in Karlsruhe
Kreuzstr. 16
76133 Karlsruhe
Tel 0721/ 38330
10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Kindergeldanträge
Kindergeldanträge erhalten Sie von der Agentur für Arbeit. Die
Agentur für Arbeit ist auch für die Bearbeitung zuständig, deshalb müssen Sie den Antrag dort abgeben.
Sammlung ausfüllbarer Formulare für den Bereich Kindergeld.