Wann ist Ihr Kind schulpflichtig?
Mit Beginn des Schuljahres 2009/10 sind alle Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Zeitpunkt der Stichtagsflexibilisierung (Kann-Regelung) ist der 1. Oktober bis 30. Juni des Folgejahres. Kinder, die in diesem Zeitraum das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die vom Schulleiter festgestellte Schulfähigkeit des Kindes.
Anmeldung zur Grundschule
Die Anmeldung findet jeweils im Frühjahr (März/April) für das kommende Schuljahr statt. Der Termin wird rechtzeitig in der örtlichen Presse bekannt gegeben. Außerdem lädt die zuständige Grundschule die Erziehungsberechtigten schriftlich zur Anmeldung ihrer Kinder ein. Sollten Sie keine Einladung der zuständigen Grundschule erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die für Ihren Wohnsitz zuständige Grundschule.
So finden Sie Ihre zuständige Grundschule
Die Kinder müssen die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Ihren Schulbezirk erfahren Sie im
Amt für Schule, Jugend, Sport der Stadt Ravensburg (Telefon 0751 82-207).

Schulbezirkswechsel
Wollen Sie Ihr Kind nicht in der für Sie zuständigen Grundschule anmelden, müssen Sie dort trotzdem einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen.
Rückstellung und vorzeitige Einschulung
Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt waren, bzw. Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen, müssen an der zuständigen Grundschule ebenfalls angemeldet werden. Der Termin wird rechtzeitig in der örtlichen Presse bekanngegeben.
Anmeldung bei einer Schule freier Trägerschaft (Privatschule)
Soll Ihr Kind eine Privatschule besuchen, müssen Sie es dort anmelden. Der Anmeldetermin – in der Regel im Januar - wird in der örtlichen Presse veröffentlicht.
Unterlagen für die Anmeldung an einer Grundschule
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- eine Geburtsurkunde oder
- das Familienstammbuch oder
- ein Familienregisterauszug oder
- ein gültiger Pass des Kindes
- das gelbe Untersuchungsheft
Ob Sie Ihr Kind zur Anmeldung mitbringen müssen, teilt Ihnen die zuständige Grundschule mit.