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Betreuung / Ganztagesangebote

Städtische Betreuungsangebote an Grundschulen

Für viele Eltern ist ein verlässliches Betreuungsangebot an der Grundschule ihres Kindes maßgebliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stadt Ravensburg hat daher in den vergangenen Jahren Betreuungsangebote an allen städtischen Grundschulen eingerichtet und den Ausbau der Betreuungszeiten kontinuierlich vorangetrieben. Von der "Verlässlichen Grundschule" am Vormittag, über die Nachmittagsbetreuung mit Mittagessen an der Schule bis hin zur Ferienbetreuung besteht heute ein Netz von bedarfs- und familiengerechten sowie pädagogisch qualifizierten Möglichkeiten der Betreuung. Ein Platz in der Betreuungseinrichtung oder in einem Ferienbetreuungsangebot kann vorrangig für Kinder alleinzerziehender, berufstätiger Elternteile bzw. für Familien, in welchen beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, beansprucht werden.

Informationsblatt "Betreuungsangebote an den Grundschulen der Stadt Ravensburg"
 

Übersicht Betreuungsangebote städtische Grundschulen

Entgeltregelung Betreuungsangebote städtische Grundschulen

Benutzungsordnung für Horte an den städtischen Grundschulen in Ravensburg

Benutzungsordnung für die Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule / Flexiblen Nachmittagsbetreuung an den städtischen Schulen in Ravensburg

Ganztagesangebote der städtischen Schulen

Neben den Betreuungsmöglichkeiten speziell für Grundschulkinder (s. o.) bestehen an vielen städtischen Grundschulen und weiterführenden Schulen auch Angebote im Ganztagesbereich.








Mittagstisch an städtischen Schulen / Zuschuss

Städtische Grundschulen und weiterführende Schulen bieten den Schülern einen gesunden und abwechslungsreichen Mittagstisch zu günstigen Preisen an.

Zuschuss für das Schülermittagessen
Der Bundesgesetzgeber hat zum 1. Januar 2011 Leistungen zu Bildung und Teilhabe eingeführt. Leistungsberechtigt sind Empfänger der staatlichen Transferleistungen Hartz IV, Wohngeld und Kindergeldzuschlag. Die Leistungen des so genannten Bildungs- und Teilhabepakets umfassen u.a. das Mittagessen an den Schulen. Für die Teilnahme am Schulmittagessen müssen leistungsberechtigte Personen nur den Eigenanteil von 1 Euro zahlen.

Schritt 1: Antrag beim Landratsamt
Um einen Mittagessenzuschuss zu erhalten, müssen Eltern zuschussberechtigter Kinder beim Landratsamt Ravensburg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen. Die Schulsekretariate können den Antrag ebenfalls entgegennehmen und an das Landratsamt weiterleiten. Es gilt dann der Eingang im Schulsekretariat als Antragsdatum.

Schritt 2: Anmeldung des Zuschuss im Amt für Schule, Jugend, Sport
Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie vom Landratsamt einen Bewilligungsbescheid über die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Mit dem Bewilligungsbescheid des Landratsamts muss wiederum der Mittagessenzuschuss im Amt für Schule, Jugend und Sport angemeldet werden.

Die Anmeldung ist von einem Erziehungsberechtigten vorzunehmen im
Amt für Schule, Jugend, Sport
Seestraße 7
88214 Ravensburg
Telefon 0751 82-207

Für eine Anmeldung bringen Sie bitte den Bewilligungsbescheid des Landratsamts mit.

An allen Schulen wird gewährleistet, dass weder für das Betreuungspersonal, noch für die Mitschüler oder Lehrer ersichtlich ist, dass die betreffenden Kinder einen Zuschuss erhalten.

Bei Fragen zur Zuschussgewährung oder der Antragsstellung erreichen Sie die Mitarbeiter der Abteilung Schule unter der Telefonnummer 0751 / 82-207 oder 82-597.

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Mehr Informationen

Sandra Messer
Amt für Schule, Jugend, Sport
Seestraße 7
88214 Ravensburg
Telefon 0751 82-597
Telefax 0751 82-60597