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Wohngeld

Wohnen kostet Geld – oft zuviel für den, der wenig verdient. Deswegen zahlt der Staat in solchen Fällen einen Zuschuss, das Wohngeld.

Ob Sie Wohngeld erhalten können, hängt ab von drei Faktoren: 
 

  • der Zahl der Haushaltsmitglieder 
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung


Wohngeld gibt es als
 

  • Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Einen Wohngeldantrag können Sie auf der Seite Formulare herunterladen.
 

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben keinen Anspruch auf Wohngeld, da diese Leistungen bereits Unterkunftskosten berücksichtigen.
 

Eine Wohngeldbroschüre, sowie aktuelle Wohngeldtabellen werden vom
 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Download zur Verfügung gestellt.


Zum 1.1.2009 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Neben der Erhöhung der Tabellenwerte und Miethöchstbeträge, können bei der Wohngeldberechnung ab 2009 Heizkosten pauschal berücksichtigt werden.

Zum 1.1.2011 haben Familien mit Wohngeldanspruch auch einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen liegen der Wohngeldstelle vor.

Antrag auf Wohngeld
Wenn Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen wollen, wenden Sie sich bitte an:

Stadt-/Ortsteil Sachbearbeiterin Telefon / Telefax
Kernstadt Süd
Ortschaft Eschach
Ummenwinkel
Deisenfang
Sonja Preg
0751 82-524
0751 82-60524
Kernstadt Nord
Kernstadt Ost
Beate Adler
0751 82-361
0751 82-60361
Weststadt
Ortschaft Schmalegg
Ortschaft Taldorf
Sarah Brenner
0751 82-236
0751 82-60236

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Mehr Informationen

Amt für Soziales und Familie
Wohngeldstelle
Lederhaus
Marienplatz 35
88212 Ravensburg

Öffnungszeiten
Montag 8 – 12 Uhr
Dienstag 14 – 16 Uhr
Mittwoch 8 – 12 Uhr
Donnerstag 8 – 12 Uhr und 14 - 17.30 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr