Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 11. März 2010 wurden die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet, das bisher gewohnte und allgemein verbreitete System der einheitlichen Abwassergebühr nach dem so genannten "Frischwasser-Maßstab" aufzugeben.
Künftig ist die Abwassergebühr aufzuteilen in eine Schmutzwasser- und in eine Nieder-schlagswassergebühr.
Abwassersatzung der Stadt Ravensburg
Schmutzwassergebühr
Die zukünftige Schmutzwassergebühr wird wie die bisherige Einheitsgebühr berechnet nach dem Verbrauch an Frisch- (bzw. Trink-) wasser.
Niederschlagswassergebühr
Die Höhe der Niederschlagswassergebühr hängt ab vom Anteil der befestigten (bebauten oder sonst wie "versiegelten") Flächen, von denen Oberflächenwasser in die öffentliche Abwasseranlage (Kanal, Kläranlage) gelangt und somit Kosten erzeugt. Je größer die "versiegelte" Fläche, desto mehr Wasser gelangt in den Kanal, und desto höher wird die Gebühr.
Die Stadt Ravensburg hat im März 2011 eine Befliegung des gesamten Stadtgebietes vornehmen lassen und hochauflösende Luftbilder von jedem Grundstück aufnehmen lassen. Auf deren Basis wurden die Dachflächen und sonstigen versiegelten Flächen quadratmeterscharf ermittelt.
Neubauten (Ersterhebung) / Flächenänderungen
Bei Neubauten und Flächenänderungen von mehr als 10 m² ist die Art der Entwässerung der Niederschlagswasserbeseitigung unter Beachtung der in der Abwassersatzung vorgegebenen Fristen mitzuteilen.
Formular Ersterhebung/Flächenänderung
Musterformular
Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten zur gesplitteten Abwassergebühr