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Zensus 2011

Zensus 2011 - Wissen, was morgen zählt
Die Europäische Union hat alle Mitgliedsstaaten im Jahr 2011 zur Durchführung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, eines Zensus verpflichtet. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt oder einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. In Deutschland ist der Stichtag der 9. Mai 2011. Die letzte Volkszählung fand in den alten Bundesländern im Jahr 1987, in den neuen Bundesländern sogar schon 1981 statt. Vieles hat sich seither verändert. Die derzeitigen Bevölkerungszahlen sind vermutlich überhöht. Um wie viel genau, weiß man erst nach dem Zensus. Amtliche Einwohnerzahlen werden in vielen Gesetzen genutzt und bilden die Grundlage für zahlreiche Entscheidungen. Nach ihnen werden Wahlkreise eingeteilt, Bürgermeister und Landräte besoldet sowie im Länderfinanzausgleich und im kommunalen Finanzausgleich die Zahlungen vorgenommen. Eine zuverlässige und aktuelle Datengrundlage ist deshalb von hoher Bedeutung. Bevölkerungsdaten bilden die Grundlage für den zukünftigen Bedarf an Kindergartenplätzen, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen. Informationen zum Angebot und der Nachfrage an Wohnraum dienen als Planungsgrundlage für den Wohnungsbau, werden für die Stadtentwicklung und für wohnungspolitische Entscheidungen gebraucht.

Ein neues Verfahren mit weniger Belastungen für die Bürger
In Deutschland wird beim Zensus 2011 erstmals ein registergestütztes Verfahren eingesetzt. Dabei werden, im Unterschied zur Volkszählung 1987, nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern soweit wie möglich bereits vorhandene Daten aus Registern für statistische Zwecke genutzt. Dazu gehören vor allem Angaben aus den Melderegistern der Kommunen, dem Register der Bundesagentur für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand. Die Mehrheit der Bevölkerung wird beim Zensus 2011 gar keine Auskunft geben müssen. Nicht alle Angaben aus den Registern sind präzise und aktuell. Zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse und zur Gewinnung von Daten, für die es keine Register gibt, sind deshalb ergänzende Befragungen vorgesehen. Alle Gebäude- und Wohnungseigentümer werden postalisch befragt, bundesweit knapp 10 Prozent der Bevölkerung werden bei der Haushaltebefragung interviewt, und schließlich wird es auch in allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften - wie Alten- und Studentenwohnheimen oder Justizvollzugsanstalten - Befragungen geben.

Was wird beim Zensus 2011 gefragt?
Alle Fragen sind gesetzlich vorgegeben und müssen beantwortet werden. Bei der Haushaltebefragung geht es um Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft (bspw. römisch-katholische Kirche, evangelische Kirche, jüdische Gemeinden), Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie Berufstätigkeit. Die Angabe zum Religionsbekenntnis (bspw. Christentum, Judentum oder Islam) ist freiwillig. Nach dem Einkommen der Menschen wird nicht gefragt.

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung wird bei Gebäuden nach der Art des Gebäudes (bspw. Wohngebäude oder Geschäftshaus mit Wohnung), der Zahl der Wohnungen, dem Gebäudetyp (bspw. freistehendes Haus oder Doppelhaus), dem Jahr der Fertigstellung des Gebäudes, den Eigentumsverhältnissen (bspw. Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, Privatpersonen, kommunale Wohnungsunternehmen) und der Heizungsart (bspw. Fernheizung oder Blockheizung) gefragt. Bei den Fragen zur Wohnung geht es beispielsweise um die Wohnungsnutzung (vom Eigentümer bewohnt oder vermietet), die Fläche, die Zahl der Räume, die Anzahl der Bewohner, die Eigentumsverhältnisse (ist der Eigentümer eine Privatperson, ein privatwirtschaftliches oder öffentliches Unternehmen oder eine Wohnungsgenossenschaft) und die Zahl der Personen, die am 9. Mai 2011 in der Wohnung leben. In den Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften werden nur wenige Informationen erhoben. Für genaue Einwohnerzahlen müssen auch deren Bewohner gezählt werden.

Wie bei allen anderen amtlichen Statistiken werden auch beim Zensus 2011 statistische Geheimhaltungsregeln und der Datenschutz strikt eingehalten. Dazu gehört auch das Verbot, Angaben aus den Erhebungen in die Verwaltung zurückfließen zu lassen, das so genannte Rückspielverbot. Informationen fließen also beim Zensus nur in eine Richtung: aus den Registern oder den Befragungen hin zum Statistischen Landesamt. Persönliche Angaben der Bürgerinnen und Bürger werden den abgeschotteten Bereich der amtlichen Statistik nicht verlassen. Einzelangaben werden geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)
Da keine flächendeckenden Register mit den von der Europäischen Union geforderten Daten zu Gebäuden und Wohnungen vorhanden sind, wird es im Rahmen des Zensus 2011 zum Stichtag 9. Mai 2011 eine postalische Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern oder Verwalterinnen und Verwaltern von Gebäuden und Wohnungen geben. Aktuelle Informationen zum Angebot und der Nachfrage an Wohnraum dienen als Planungsgrundlage für den Wohnungsbau, werden für die Stadtentwicklung und für wohnungspolitische Entscheidungen auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene gebraucht.

Zur Vorbereitung dieser GWZ findet seit Mitte November 2010 eine postalische Befragung bei ca. 700.000 Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwalterinnen und Verwalter von Gebäuden und Wohnungen in Baden-Württemberg statt. Damit soll der Kreis der Befragten geklärt und Angaben aktualisiert beziehungsweise vervollständigt werden. Diese Befragung beseitigt also Unklarheiten, senkt die Kosten der Nachermittlung unklarer Angaben und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf der GWZ im Jahr 2011.

Online-Meldeverfahren IDEV
Fragen kann man postalisch oder online über das sichere Online-Meldeverfahren IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) beantworten.
 

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Ansprechpartner

"Erhebungsstelle
Zensus 2011
der Stadt Ravensburg"
Postfach 1580
88185 Ravensburg
Telefon 0751 82-783


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Baden-Württemberg
kostenlose Hotline
0800 58 87 854

Fax 0711 641-6233


Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählungß

Bei Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung in Ravensburg stehen Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes unter
Telefon 0711 641-6078
und 0711 641-6193
von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr zur Verfügung.

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen, Hinweise zur Vorbereitung der GWZ und zum Zensus 2011 finden Sie unter www.zensus2011.de
www.statistik-bw.de/zensus