Um ein bestehendes oder geplantes Gebäude in Eigentumswohnungen aufteilen zu können (Teilungserklärung beim Notar), benötigen Sie von uns eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Bescheinigung kann erteilt werden, wenn die beantragte Aufteilung dem tatsächlichen Baubestand oder dem genehmigten Bestand entspricht. Für die Antragstellung bei uns sind in mindestens 2-facher Ausfertigung folgende Pläne vorzulegen:
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Alle Grundrisspläne vom Keller bis zum obersten Dachgeschoss (Maßstab 1:100)
- Ansichten (Maßstab 1:100)
- Schnitt (Maßstab 1:100)
In den Grundrissplänen ist in jedem Raum die Ziffer der geplanten Nutzungseinheit einzutragen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.service-bw.de.
Bauordnungsamt
Seestraße 32
88214 Ravensburg
bauordnungsamt@ravensburg.de
Öffnungszeiten
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Ansprechpartner
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Telefax 0751 82-60284
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Gebäude Seestraße 32
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