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Landesfamilienpass

Das Sozialministerium bietet Eltern und Kindern an, bestimmte Einrichtungen in Baden-Württemberg kostenlos zu besuchen.Dafür gibt es einen einkommensunabhängigen Landesfamilienpass.

Einen Landesfamilienpass erhalten:
  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern zusammenleben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind zusammenleben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestes 50 Prozent Erwerbsminderung
Der Landesfamilienpass muss nur einmal beantragt werden und gilt solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gutscheinhefte werden jährlich ausgegeben. Sie erhalten Sie im Bürgeramt.
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