Wer einen über drei Monate alten Hund hält, muss dies innerhalb eines Monats unter Angabe der Hunderasse dem Steueramt anzeigen. Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so muss man dies ebenfalls innerhalb eines Monates mitteilen. Wird ein Hund verkauft, so sind Name und Anschrift des Käufers anzugeben.
Mit der Steuermarke, die ausgegeben wird, müssen alle frei laufenden und anzeigepflichtigen Hunde sichtbar versehen werden. Endet die Hundehaltung, so ist die Marke mit der Abmeldung dem Steueramt zu übergeben. Bei Verlust wird eine Ersatzmarke gegen Erstattung der Auslagen (2,50 €) ausgehändigt.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig eine seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Steuersätze pro Kalenderjahr:
- Ersthund 90 Euro
- Zweithund und jeder weitere Hund 180 Euro
- Zwingersteuer (bis zu 5 Hunde) 270 Euro
- Kampfhund (Ersthund) 480 Euro
- Zweiter und jeder weitere Kampfhund 960 Euro
Fragen zur Hundesteuer beantwortet die
Stadtkämmerei.
Wählen Sie nachfolgend das gewünschte Formular:
Anmeldung Hundesteuer
Abmeldung Hundesteuer