Im Gewerbezentralregister werden Vergehen gegen das Gewerberecht erfasst. Ein Gewerbezentralregisterauszug ist also ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende, der vom
Bundeszentralregister mit Sitz in Bonn erstellt wird.
Den Antrag auf Ausstellung einens Gewerbezentralregisterauszugs können Sie beim
Bürgeramt oder den Servicestellen der Ortschaften stellen.
Da es sich um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht (z. B. per Vollmacht) vertreten lassen.
Bitte bringen Sie zum Beantragen einen Personalausweis oder Reisepass mit. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Beleg-Art 9 die Anschrift der Behörde angeben müssen, an die der Gewerbezentralregisterauszug gesendet werden soll.
Die Gebühr für den Gewerbezentralregisterauszug beträgt 13 €.