Beim
Bürgeramt oder den Servicestellen der Ortschaften können Sie Kopien / Abschriften und Unterschriften beglaubigen lassen.
Beglaubigung von Kopien
Bitte bringen Sie das Original und die entsprechenden Abschriften mit. Die Kopien können Sie am öffentlichen Kopierer im Weingartner Hof, Kirchstraße 16 (neben Eingang Bürgeramt) selbst machen.
Wenn wir Ihnen die Kopien erstellen, fällt eine Gebühr von 75 Cent für die erste Seite und 50 Cent für jede weitere Seite an. Für die Beglaubigung fällt eine Gebühr zwischen 1,50 € und 2,50 € pro Seite an.
Personenstandsurkunden (wie z. B. deutsche Geburts- oder Heiratsurkunden) dürfen wir Ihnen nicht beglaubigen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat.
Beglaubigung von Unterschriften
Zur Unterschriftsbeglaubigung müssen Sie uns ein Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen und die Unterschrift in unserer Gegenwart leisten.
Für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt die Gebühr 1,50 €.