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Wohngeldnovelle 2009 bringt Veränderungen

Verbesserung für einkommensschwache Haushalte - Pro-Kopf-Pauschale bei Heizkosten

Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Wohngeldnovelle bringt ab 1. Januar 2009 Verbesserungen für einkommensschwache Haushalte. Unter anderem werden die Heizkosten mit einer Pro-Kopf-Pauschale berücksichtigt, was bisher nicht der Fall war.

Beim Wohngeld handlet es sich um einen von Bund und Land getragenen Zuschuss zu den Wohnkosten bei Miete oder Eigentum. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich neben dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder auch nach der Höhe der Belastung und der Zahl der Haushaltsmitglieder. Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Dieser ist beim jeweiligen Amt für Soziales und Familie (Wohngeldstelle) zu stellen (für Ravensburger Antragsteller im Lederhaus am Marienplatz).

Wer bislang kein Wohngeld bezogen und nur ein geringes Einkommen hat oder wessen Antrag bereits einmal wegen zu hohem Einkommen abgelehnt wurde, hat die Möglichkeit erneut einen Antrag zu stellen. Dann wird vom Amt geprüft, ob nach den neuen Voraussetzungen ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Wer bereits Wohngeld erhält, kann einen Erhöhungsantrag stellen und somit möglicherweise zeitnah von den Verbesserungen profitieren. Jeder laufende Fall wird spätestens mit Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes geprüft. Ergibt sich aufgrund des neuen Gesetzes ein höherer Wohngeldanspruch, wird der höhere Anspruch rückwirkend ausbezahlt.

Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Vorher darf auf dieser Grundlage noch nicht entschieden werden. Für die Antragsteller bedeutet dies, dass alle vor dem 1. Januar 2009 gestellten Anträge erst nach dem Jahreswechsel bearbeitet werden können.

Einmaliger Heizkostenzuschuss
Die Bundesregierung wollte den deutlich gestiegenen Energiekosten Rechnung tragen und das neue Wohngeldgesetz eigentlich bereits mit dem Beginn der Heizperiode ab 1. Oktober 2008 verabschieden. Aus verschiedenen Gründen war dies aber nicht möglich. Deshalb erhalten jetzt die Haushalte, die im Zeitraum von Oktober 2008 bis März 2009 mindestens einen Monat Wohngeld erhalten haben, einen einmaligen Wohngeldbetrag. Dieser soll ein Ausgleich dafür sein, dass es nicht möglich war, die Erhöhung des Wohngeldes auf den 1. Oktober 2008 vorzuziehen. Die Überprüfung und gegebenenfalls Gewährung erfolgt im Frühjahr 2009.

Fragen beantworten gerne:

Stadt Ravensburg
Amt für Soziales und Familie
Wohngeldstelle
Marienplatz 35
88212 Ravensburg

Frau Preg, Tel. 0751/82-524
Sonja.Preg@Ravensburg.de

Frau Fuchs, Tel. 0751/82-361
Andrea.Fuchs@Ravensburg.de

Ravensburg, den 15.12.2008

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